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   VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12   

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https://dejure.org/2015,1786
VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12 (https://dejure.org/2015,1786)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2015 - 13 K 290.12 (https://dejure.org/2015,1786)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 13 K 290.12 (https://dejure.org/2015,1786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tilla-Durieux-Park - Anlieger müssen doch nicht zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anlieger müssen Kosten für Herstellung der Grünanlage in Berlin-Tiergarten nicht tragen - Tilla-Durieux-Park stellt keine erschließungsbeitragspflichtige Grünanlage dar

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 9 S 22.12

    Zwei Anlieger des Tilla-Durieux-Parks müssen vorläufig keine

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12
    Aus diesen Gründen kann eine konkrete Fläche nicht gleichzeitig Ausgleichsfläche und Fläche einer Grünanlage gem. § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB sein (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2013 - OVG 9 S 22.12 -, Rn. 11 ff. bei juris).

    Die streitentscheidende, grundsätzliche Rechtsfrage nach dem (Rang-)Verhältnis von Ausgleichsfunktion und Erschließungsfunktion bei "multifunktionalen" Grünanlagen ist vom Oberverwaltungsgericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Beschluss vom 13. März 2013 - OVG 9 S 22.12 -) bereits im Wesentlichen geklärt worden.

  • VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Tilla-Durieux-Park tragen

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12
    An der noch in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (z. B. Beschluss vom 17. Februar 2012 - VG 13 L 191.11 -) geäußerten gegenteiligen Auffassung hält der Einzelrichter nach nochmaliger Prüfung nicht fest.

    Die Notwendigkeit einer solchen Zuordnung ergibt sich aus den unterschiedlichen beitragsrechtlichen Folgen der Zuordnung, dem deutlich unterschiedlichen Kreis der Beitragsschuldner: Bei einer Einstufung als Grünanlage i. S. des § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB sind beitragspflichtig die Eigentümer der Grundstücke, die sich innerhalb eines 200-m-Radius befinden (vgl. nur den Beschluss der erkennenden Kammer vom 17. Februar 2012 - VG 13 L 191.11 -, m.w.N.); bei einer Einstufung als Ausgleichsfläche für öffentliche Straßenbaumaßnahmen sind beitragspflichtig - weil die Kosten der Ausgleichsmaßnahmen zum beitragsfähigen Aufwand für die erstmalige Herstellung der Straße gehören (Driehaus, a.a.O. § 13 Rn. 57) - die Straßenanlieger.

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93

    Erschließungsvorteil für Gewerbegrundstück durch Grünanlage

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12
    Die Funktion einer Grünanlage nach § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB besteht darin, der physischen und psychischen Erholung der in den angrenzenden Baugebieten lebenden Menschen zu dienen und damit die Funktion eines "Gartenersatzes" zu übernehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 8 C 28/92 -, BVerwGE 97, 195 [198]).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12
    Die Funktion einer Grünanlage nach § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB besteht darin, der physischen und psychischen Erholung der in den angrenzenden Baugebieten lebenden Menschen zu dienen und damit die Funktion eines "Gartenersatzes" zu übernehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 8 C 28/92 -, BVerwGE 97, 195 [198]).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 13 S 2871/97

    Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien und Herzegowina

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12
    Naturschutzrechtliche Kompensation ist zudem spezieller als Erschließung (Birk, Die Kostenerstattung bei naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen unter besonderer Berücksichtigung des Erschließungsbeitragsrechts, VBlBW 1998, 81, 84).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010 - 9 S 3.09

    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließungs- und Finanzierungsvertrag;

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12
    Anderes gilt lediglich für Vorausleistungen, bei der naturgemäß Schätzungen erfolgen müssen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2010 - OVG 9 S 3.09 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 2 L 111/02
    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12
    Auch für die Behörde besteht, das sei der Vollständigkeit halber noch angemerkt, bei der (endgültigen) Erhebung von Erschließungsbeiträgen nur ein sehr begrenzter Schätzungsspielraum (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. März 2005 - 4/2 L 111/02 - BVerwG, a.a.O.).
  • BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 3.20

    Konkurrenzverhältnis von naturschutzrechtlicher Kostenerstattung und

    Im Ergebnis übereinstimmend mit der inzwischen nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist dabei davon auszugehen, dass eine Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nicht in Betracht kommt, soweit die Festsetzung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme vorliegt (so im Ergebnis OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. März 2013 - 9 S 22.12 - juris Rn. 9 ff. und vom 12. Juli 2017 - 5 N 5.15 - juris Rn. 5; VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - 13 K 290.12 - juris Rn. 42; Birk, VBlBW 1998, 81 ; Driehaus, in: Schlichter u.a., BerlKomm zum BauGB, Stand 1. April 2021, § 127 Rn. 86a; ders. in: Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 12 Rn. 102 und Der Gemeindehaushalt 2020, 185 ; Boll/Reif, Die Kostenerstattung für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, BWGZ 1999, 426 und ebenso Reif/Strayle, Arbeitsmappe Erschließungsbeitrag nach dem KAG, Stand Januar 2018, Nr. 2.3.5-2 S. 2 f.; Dirnberger, in: Jäde/Dirnberger, BauGB/BauNVO, 9. Aufl. 2018, § 135a BauGB Rn. 11; Quaas, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 127 Rn. 34; Kröninger, in: HK-BauGB, 4. Aufl. 2018, § 135a Rn. 11; Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2020, § 127 Rn. 18b; Eiding, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, Stand 1. Februar 2021, § 127 Rn. 78a; a.A. und für eine vorrangige Abrechnung nach Erschließungsbeitragsrecht noch Steinfort, VerwArch 86 (1995), 107 ; ebenso Hinweise des Deutschen Städtetages, NVwZ 1995, 876 ; ähnlich auch Sandmann, GuG 1995, 1 und Bunzel, NVwZ 1994, 960 ).
  • VG Köln, 15.05.2018 - 17 K 4264/16
    Anders bzgl. des Tilla-Durieux-Parks OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.07.2017 - OVG 5 N 5.15 -, juris, Rn. 5; vorgehend VG Berlin, Urteil vom 28.01.2015 - 13 K 290.12 -, juris, Rn. 41; im Eilverfahren OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2013 - OVG 9 S 22.12 -, juris, Rn. 11.

    Für einen solchen Vorrang spricht weder, dass der Kreis der Erschließungsbeitragspflichtigen nach Vorteilsgesichtspunkten (Eigentümer der Grundstücke im 200-m-Radius, vgl. unten 3. b)) sich von dem der Erstattungspflichtigen für Ausgleichsflächen nach dem Verursacherprinzip (Eigentümer der Grundstücke, auf denen ein ausgleichspflichtiger Eingriff vorgenommen wird) unterscheidet, so aber OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2013 - OVG 9 S 22.12 -, juris, Rn. 8, noch folgt er daraus, dass die Gemeinde bei dem Vorliegen eines Eingriffes in Natur und Landschaft grundsätzlich verpflichtet ist, im Bebauungsplan die Festsetzungsmöglichkeiten von Ausgleichsmaßnahmen oder -flächen in der Abwägung zu berücksichtigen, während hinsichtlich der Planung von Grünanlagen zu Erholungszwecken ein Entscheidungsspielraum besteht, so aber VG Berlin, Urteil vom 28.01.2015 - 13 K 290.12 -, juris, Rn. 42; ähnlich Birk, Die Kostenerstattung bei naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen unter besonderer Berücksichtigung des Erschließungsbeitragsrechts, VBlBW 1998, 81 (84).

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